14.9.05

Und wieder

Der Linuxverband kritisiert Microsoft, weil in der Wahlkampfberichterstattung Microsoft-Logos in Grafiken aufgeführt werden. Wieder einmal gelingt es den Linux-Unternehmen ihren "Konkurrent" Microsoft öffentlich ins Zwielicht zu setzen. Der NDR hat hier sogleich via ots geantwortet, was auf ein funktionierendes Krisenmanagement schliessen läßt.
Im Urteil des LG Hamburg vom 13. November 2002 (Az 315 O 549/02) heißt es u.a.: "Bei der Erstellung von Hochrechnungen spielt die Genauigkeit und die Geschwindigkeit, mit der Ergebnisse ermittelt werden können, eine entscheidende Rolle. Zu deren Ermittlung sind aufwendige Computerprogramme und Datennetzwerke erforderlich. Wenn diese von einem bestimmten Unternehmen gestellt werden, so hat der Hinweis auf das Unternehmen einen durchaus informativen Wert und lässt sich daher als Quellenangabe rechtfertigen. Dies ist vergleichbar mit dem Hinweis auf die Quelle von Zeitmessungen oder einen Ergebnisdienst bei Sportübertragungen."
Dagegen merkt der Welt-Artikel an:
Das für die ARD-Prognosen zuständige Institut infratest dimap konnte gestern keine Angaben dazu machen, welche Leistungen Microsoft für die Wahlforschung erbringt.
Und ferner lohnt ein Blick in den Rundfunkstaatsvertrag, die Primärquelle:

§2 (2) Im Sinne dieses Staatsvertrages ist

6. Schleichwerbung die Erwähnung oder Darstellung von Waren, Dienstleistungen, Namen, Marken oder Tätigkeiten eines Herstellers von Waren oder eines Erbringers von Dienstleistungen in Programmen, wenn sie vom Veranstalter absichtlich zu Werbezwecken vorgesehen ist und die Allgemeinheit hinsichtlich des eigentlichen Zwecks dieser Erwähnung oder Darstellung irreführen kann. Eine Erwähnung oder Darstellung gilt insbesondere dann als zu Werbezwecken beabsichtigt, wenn sie gegen Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung erfolgt,

7. Sponsoring jeder Beitrag einer natürlichen oder juristischen Person oder einer Personenvereinigung, die an Rundfunktätigkeiten oder an der Produktion audiovisueller Werke nicht beteiligt ist, zur direkten oder indirekten Finanzierung einer Sendung, um den Namen, die Marke, das Erscheinungsbild der Person oder Personenvereinigung, ihre Tätigkeit oder ihre Leistungen zu fördern,

§8 Sponsoring
(6) Nachrichtensendungen und Sendungen zum politischen Zeitgeschehen dürfen nicht gesponsert werden.


In der Tat sollte jeder Ansatz von Sponsoring oder "Schleichwerbung" im Rahmen der Wahlkampfberichterstattung nichts zu suchen haben. Dass der NDR sich hier auf ein Urteil beruft, ist schwach. Denn was möglicherweise erlaubt ist, muss noch lange nicht getan werden. Weil alle Werbeaktionen der Firma Microsoft die Kritik anziehen wie die Fliegen, könnte sich der NDR und sein Sprecher Gartzke hier eine blutige Nase holen.Link

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