18.8.05

So so, die EPO

Die EPO hat eine Broschüre herausgegeben, mit der sie sich weiterhin in die Rechtsetzung in Europa im Bereich CII, auch gegen den Willen des Gesetzgebers, einzumischt. Bemerkenswert sind vor allem unbelegte Behauptungen und Ignoranz über die Willensbekundungen der demokratischen Institutionen. Auch der FFII hat bereits Kritik geübt, der Franzose Gérald Sédrati-Dinet zitiert seinen Landsmann, den Rapporteur Michel Rocard: "there is no more a majority to cover you, be carefull with your case law, it is clear, given the amazing awareness on this subject, that would this practice continue, a parlamentary majority will arise to frame it, and even to forbid it, ineluctably and in a little while.". Was aber schreibt die EPO? Zum Beispiel:
Wer mehr Ressourcen und Informationen zur Verfügung hat, kann natürlich die Kosten leichter tragen. Dies gilt aber generell für den Erwerb eines Vermögenswertes oder den Eintritt in ein Verfahren und ist kein spezifisches Merkmal des Patentierungsprozesses. Zudem weist so gut wie nichts darauf hin, dass Patente für KMU nicht von Nutzen sein können, im Gegenteil: für innovative KMU und Start-up-Unternehmen, die weder über die notwendigen Finanzmittel noch über einen großen Marktanteil verfügen, sind Patente oftmals die einzige Möglichkeit, sich gegenüber der Konkurrenz zu behaupten.
Tatsache ist und bleibt, dass KMU allgemein zu wenig patentieren gemessen an ihrer Marktbedeutung. Dieser empirische Befund ist klar. Das Rechtsinstrument ist wenig geeignet für Märkte, die mittelständische Strukturen haben. Die EPO macht es sich hier zur einfach. Insbesondere kehrt sie die Beweislast um. Denn ein Markteingriff will gerechtfertigt durch Vorteile sein. Diese sind zu belegen, plausible Aussagen genügen nicht. Niemand muss deshalb darauf hinweisen, dass etwas nicht von Nutzen sein kann. Hingegen müsste die EPO den Nachweis einer Vorteilhaftigkeit führen um die Anwendung, d.h. die Beschränkung des Freien Marktes, zu rechtfertigen.

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