Millionenfache Schlechtbewertungen in einschlägigen Tourismusbewertungsportalen befürchtete er, hineingesetzt von übelwollenden Konkurrenten, die mit Millionenetats hinterhältige Programmierer einstellen würden, um maschinengesteuert Dreck über sein kleines Hotel zu schleudern.
Joachim Graf geht durchaus zu weit, solange die deutsche Justiz an norddeutschen Landgerichten etwas anders tickt und auf Persönlichkeitsrechte Wert legt.