27.11.08

Privatrecht marke Bundesbahn

In einer bunten Bahncard-Werbesendung von Bettina Marchl, der Leiterin Kundenbindung der Bahn, normalerweise wäre das allenfalls Kost für den Rundordner, findet sich zwischen allerlei kitschigen Fotos und Werbung ein Hinweis unter "kurz.notiert":
"Neue BahnCard Preise
In den vergangenen Monaten sind u.a. die Kosten für Energie überdurchschnittlich gestiegen, ... Wir möchten Sie aus diesem Anlass darauf hinweisen, dasss Inhaber einer BahnCard mit automatischer Verlängerung ein Sonderkündigungsrecht für ihre Folge-BahnCard wahrnehmen können. Dazu müssen Sie innerhalb von vier Wochen nach Zugang dieses Newsletters schriftlich beim BahnCard Service kündigen."
Mein Interesse ist geweckt, weniger dafür, ob die Bahn wohl "Signalstörungen" akzeptiert, wenn Fristen nicht eingehalten werden, sondern vielmehr wie die Situation rechtlich ausschaut bzgl. einseitige Preiserhöhungen und das vorgesehene Prozedere bei den BahnCard-Abos. Ich bin gespannt, ob Gaspreiszeloten neue Betätigungsfelder bei der Bahn finden werden.