1.7.09

EU Urteil in Karlsruhe

BVerfG, 2 BvE 2/08 vom 30.6.2009, Absatz-Nr. (1 - 421)

Das Grundgesetz ermächtigt mit Art. 23 GG zur Beteiligung und Entwicklung einer als Staatenverbund konzipierten Europäischen Union. Der Begriff des Verbundes erfasst eine enge, auf Dauer angelegte Verbindung souverän bleibender Staaten, die auf vertraglicher Grundlage öffentliche Gewalt ausübt, deren Grundordnung jedoch allein der Verfügung der Mitgliedstaaten unterliegt und in der die Völker - das heißt die staatsangehörigen Bürger - der Mitgliedstaaten die Subjekte demokratischer Legitimation bleiben.


Heribert Prantl in der Sueddeutschen:
Es ist wohl das grundsätzlichste Grundsatzurteil, das Karlsruhe je gefällt hat - und ein "Yes, we can"-Urteil: Ja, wir können Europa bauen, aber nur, wenn wir den Willen des Volkes beachten. ...Das Urteil verlangt von ihnen, Europa nicht einfach den Bürokraten in Brüssel, dem Europäischen Rat und dem EU-Parlament zu überlassen. Das Urteil verurteilt den Bundestag zu mehr Demokratie.


Ein weiterer Meilenstein nach BVerfGE 5, 85, in dem die freiheitlich-demokratische Grundordnung buchstabiert wurde.