11.12.08

MP3 als Medium für Virtuelle Audiodrogen?

Was man nicht alles findet, die Kommission DG InfoSoc als Drogenberater für Dateninhalation:

Parlamentarische Anfragen 10. November 2008
E-6069/08 SCHRIFTLICHE ANFRAGE von Cristiana Muscardini (UEN) an die Kommission: Virtuelle Drogen: eine ernste Gefahr oder übertriebene Panikmache?

Seit einigen Monaten verbreiten sich von einem Massenmedium zum anderen Meldungen über das Phänomen „I-Doser“. Es handelt sich um eine ungewöhnliche Drogenart: Sie wird weder geraucht noch eingenommen noch inhaliert, sondern sie wird gehört. „I-Doser“ ist nämlich eine MP3-Datei, die aus dem Internet heruntergeladen werden kann. Es handelt sich nicht um eine beliebige Musik, sondern um besondere Schallwellen auf der Basis binauraler Töne extrem niedriger Frequenzen, von 3 bis 30 Hertz, die bestimmte Regionen des Hirns stimulieren. Damit die virtuelle Droge funktioniert, müssen diese Dateien mittels Kopfhörer abgehört werden, da die Drogenwirkung anscheinend durch den Frequenzunterschied und nicht wahrnehmbare Töne verursacht wird, die keinen psychedelischen Effekt erzeugen, wenn sie nur auf einem Ohr gehört werden. Der Handel verläuft ähnlich wie beim Markt herkömmlicher Halluzinogene: Zunächst werden Dateien kostenlos angeboten, und anschließend folgen zahlbare Lieferungen, zusammen mit praktischen Gebrauchsanweisungen. Außer etlichen Forschern befassen sich offensichtlich auch die italienischen Polizeibehörden mit dieser neuartigen Cyber-Droge. Da noch keine wissenschaftlichen Erkenntnisse darüber vorliegen, welche Schäden durch Software wie „I-Doser“ angerichtet werden und inwieweit sie abhängig machen können, wird von vielen die Möglichkeit eines Telematikbetrugs angenommen. Den Blogs nach zu urteilen scheinen nämlich die meisten, die die virtuelle Droge ausprobiert haben, enttäuscht gewesen zu sein, da sie außer Reizbarkeit und starken Kopfschmerzen keine besondere Nebenwirkung festgestellt haben.

1. Könnte die Kommission unter Verweis auf eventuelle wissenschaftliche Daten und Studien Aufschluss darüber geben, ob es sich um übertriebene Panikmache, um eine bloße kommerzielle Erfindung handelt, oder ob hingegen diese neuen virtuellen Drogen eine ernst zu nehmende Gefahr darstellen?

2. Welche Maßnahmen wird die Kommission zur Überwachung des Phänomens treffen, dessen Opfer vor allem Minderjährige sind, die sich leichter beeinflussen lassen?


Die Kommission scheint es für einen hoax zu halten:

E-6069/08EN
Answer given by Ms Reding
on behalf of the Commission
(9.12.2008)


In response to the Honourable Member's question, there is no specific EU regulation concerning the products or services referred to. The Commission is not aware of any study or other evidence that would demonstrate that these products and services have a negative effect on public health, other than the temporary bad headaches referred to by the Honourable Member. Against this background, there is currently no intention to regulate these products or services at EU level.